Führerschein mit 17

Führerschein mit 17

Führerschein mit 17

Was genau heißt eigentlich "Begleitetes Fahren"? - Die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten vorausgesetzt, kann sich ein Jugendlicher ab 16 1/2 Jahren bei einer Fahrschule zur Fahrausbildung anmelden. Mit dem 17. Lebensjahr kann er dann die Fahrprüfung ablegen. - Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält der Jugendliche eine Prüfbescheinigung. Sie wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres durch den regulären Führerschein ersetzt. - Mit der Prüfbescheinigung ist das Fahren nur in Deutschland erlaubt. - Bei jeder Fahrt muss eine in der Prüfbescheinigung eingetragene Begleitperson mitfahren. - Fahren ohne Begleitperson führt zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis, außerdem zu einem Bußgeld und Punkten. Mit dem Konzept des Versicherungsbüros Hermann zum "Führerschein mit 17" wollen wir Sie unterstützen. Mit umfassenden Leistungen, von denen Ihre Kinder ebenso profitieren wie Sie: - Keine Beitragserhöhung ! (Das "Begleitete Fahren" schließen wir einfach in Ihre Kfz-Versicherung ein. Bringen Sie uns dazu nur die Kopie der Prüfbescheinigung vorbei. Ihr Beitrag bleibt gleich!) - Kein Aufschlag ab 18 ! (Ihr Nachwuchs soll auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres weiter mit Ihrem Auto fahren dürfen? Kein Problem! Wir ändern nichts an Ihrem Vertrag. Ihr Beitrag bleibt gleich!) - Günstige Einstufung fürs erste eigene Auto ! ( Der Start mit dem ersten eigenen Auto soll günstig sein? Wir machen es möglich! Das erste auf Ihr Kind zugelassene Auto versichern wir zu attraktiven Konditionen und mit einer Sondereinstufung) Unser Team ist spezialisiert auf alle Fragen rund um das Thema "Begleitetes Fahren". Wir greifen auf jahrelange Erfahrung in diesem Bereich zurück und geben die positiven Erkenntnisse in Form von preiswertem Versicherungsschutz an Sie weiter.